Die Regulierung in der Schweiz


Durch die Regulierung in der Schweiz, ist es für Kryptoverwalter notwendig sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) zu unterstellen, welche wiederum von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) kontrolliert wird. Der Zweck dieser Kontrollen ist zum einen die Geldwäscherei auf Grundlage des Geldwäschereigesetzes zu bekämpfen und zum anderen die Kunden vor unqualifizierten Kryptoverwaltern zu schützen.

Die Regulierungsbehörde gibt verschiedene Regeln vor, welche zum Teil direkt mit der Kundenbeziehung in Zusammenhang stehen. So werden zum Beispiel beim Start und im Verlaufe der Geschäftsbeziehung die vom Kunden im Dokument „Kundenprofil und GwG-File“ gemachten Angaben relevant für alle Entscheidungen mit einbezogen. Der Kunde verpflichtet sich, die Kryptoverwaltung schriftlich zu informieren, wenn die gemachten Angaben und Erklärungen nicht mehr zutreffen.

Eine schweizerische Kryptoverwaltung muss grundsätzlich:

  1. Das Geldwäschereigesetz, kurz GwG, einhalten und umsetzen.
    Darunter fällt z.B. ein „Kundenprofil und GwG-File“ zu erstellen.
  2. Sich an die Vorgaben der Verhaltensregeln der Branchenorganisation für die Vermögensverwalter zu halten.

Darunter fällt Sie zu informieren, dass es diese Verhaltensregeln gibt!

Für Kunden wichtige Ausschnitte aus den genannten Verhaltensregeln sind z.B.:

  • Die Verhaltensregeln sollen dazu beitragen, das Ansehen der schweizerischen Kryptoverwaltung im In- und Ausland und insbesondere deren hohe Qualität zu wahren und zu fördern. Kunden, die ihre Gelder schweizerischen Kryptoverwaltern anvertrauen, sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Vermögen professionell und in ihrem Interesse verwaltet werden.
  • Der Kryptoverwalter trifft zweckdienliche organisatorische Massnahmen, um Interessenkonflikte zwischen ihm und seinen Kunden oder zwischen seinen Mitarbeitern und den Kunden zu vermeiden und Benachteiligungen der Kunden durch solche Interessenkonflikte auszuschliessen. Kann aufgrund der Konfliktsituation eine Benachteiligung der Kundeninteressen ausnahmsweise trotz der vorerwähnten Massnahmen nicht vermieden werden, so legt der Kryptoverwalter dies dem Kunden in geeigneter Art und Weise offen.
  • Bei starken Marktbewegungen, welche zu einer dauernden Abweichung der Anlagestrategie von den vereinbarten Anlagezielen führen, informiert und bespricht der Kryptoverwalter im Rahmen des Möglichen mit dem Kunden eine Anpassung der Anlagestrategie. Der Kryptoverwalter handelt stets im besten Interesse des Kunden.

Diese genannten Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt aus den Verhaltensregeln für Vermögensverwalter sie können bei der Regulierungsbehörde öffentlich im Internet eingesehen werden.

Diese Beispiele sollen darstellen, was der Hintergrund der genannten Verhaltensregeln für unsere Kunden bedeuten soll. Es geht in erster Linie darum, dass Kunden über die komplette Tätigkeit mit grösstmöglicher Transparenz des Kryptoverwalters informiert werden sollen.

Im Gegenzug dafür sind auch gewisse Vorgaben und Auflagen gegenüber unseren Kunden notwendig, speziell beim Vertragsstart oder bei relevanten Änderungen.

Die Regulierung in der Schweiz, handeln wir wie folgt:

  • Es wird ein sehr umfangreiches „Kundenprofil und GwG-File“ erstellt und gepflegt.
  • Es wird auf jeden Kunden einzeln eingegangen und es werden nur Strategien einsetzt, die dem entsprechen, was Sie als Kunde im Kundenprofil hinterlegt haben.
  • Unsere Produkte sind ausschliesslich mit einer Gewinnbeteiligung hinterlegt. Das heisst, nur wenn der Kunde einen Ertrag erwirtschaftet, erhält die Kryptoverwaltung ihren Anteil vom Gewinn. Wichtig zu verstehen ist, wann diese Gewinnbeteiligung fällig wird:
    • Immer wenn ein erfolgreiches Geschäft abgeschlossen ist. Auch wenn sich ein Konto im Verhältnis zum Start im Minus befindet, wird bei einem erfolgreich abgeschlossenen Geschäft die Gewinnbeteiligung fällig.
    • Diese wird dem Kunden entsprechend dem Kryptoverwaltungsauftrag bekannt gegeben.
    • Der Kunde muss den Anteil der Kryptoverwaltung selbständig überweisen um die Dienstleistung der Kryptoverwaltung weiter nutzen zu können.